Leitspruch: Jagen ohne Hund ist Schund!!

Im Niedersächsischen Jagdgesetz ist im §4 geregelt, dass für jeden Jagdbezirk ein brauchbarer Jagdhund, der geprüft ist, zur Verfügung stehen muss!!

 

Bei jeder Such, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Federwild muss ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden.

 

Bei der Nachsuche ist ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund einzusetzen. Wild, das offensichtlich schwer krank ist und sofort zur Strecke gebracht werden kann, darf ohne Hund verfolgt werden.

 

Außerhalb befriedeter Bezirke ist Jagdhundeausbildung einschließlich der Prüfung Jagdausübung. Dabei ist das Arbeiten auf der Wildspur in der Zeit vom 1.April bis 15.Juli nur an der Leine zulässig, soweit nicht Jagdhunde bis zum 15.April ausgebildet und geprüft werden.

Versicherungsschutz für Jagdhunde

Versicherungsschutz für Jagdhunde
Die Landesjägerschaft Niedersachen und die VGH-Versicherungern haben eine "neue" Rahmenvereinbarung zur Absicherung der vierbeinigen Begleiter im täglichen Jagdbetrieb abgeschlossen.
Versicherungsschutz für Jagdhunde.pdf
PDF-Dokument [1.1 MB]

Aktuelles

Aktuelle Infos:

Nächsten Termine:

29.03.2023  - 18:00 Uhr 

Jahreshauptversammlung Hegering

Ort: Gasthof Tegtmeyer, Engelbostel

Besucherzahl

Druckversion | Sitemap
© Hegering Langenhagen e.V.