Im Niedersächsischen Jagdgesetz ist im §4 geregelt, dass für jeden Jagdbezirk ein brauchbarer Jagdhund, der geprüft ist, zur Verfügung stehen muss!!
Bei jeder Such, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Federwild muss ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden.
Bei der Nachsuche ist ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund einzusetzen. Wild, das offensichtlich schwer krank ist und sofort zur Strecke gebracht werden kann, darf ohne Hund verfolgt werden.
Außerhalb befriedeter Bezirke ist Jagdhundeausbildung einschließlich der Prüfung Jagdausübung. Dabei ist das Arbeiten auf der Wildspur in der Zeit vom 1.April bis 15.Juli nur an der Leine zulässig, soweit nicht Jagdhunde bis zum 15.April ausgebildet und geprüft werden.
Hier entsteht ein neuer Service für unsere Mitglieder, die einen Jagdhundewelpen suchen. Haben Sie Welpen abzugeben, dann stellen wir Ihre Anzeige hier gern ein!!
BGS Welpen, Rüden 10 Wochen alt abzugeben. Elterntiere
FCI Papiere.
> Hündin mehrfach VI
ausgezeichnet.
> Deckrüde, VDH - Dortmund Europa Sieger'2022
-> 1. Platz
> Beide Elterntiere haben die
Brauchbarkeitsprüfung Schweiß und sind im ständigen Jagdgebrauch.
> Ansprechpartner, Herr Krüger Tel. 0174 /
2087350